Allgemeine Geschäftsbedingungen

1            Allgemeines

1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne § 14 BGB und ordentlichen Kaufleuten. Sie finden keine Anwendung bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern.

1.2 Nachfolgende Bedingungen haben für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und die gesamten gegenwärtigen und auch zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden Gültigkeit. Einkaufsbedingungen des Kunden, die unseren Bedingungen oder gesetzlichen Regelungen ganz oder teilweise entgegenstehen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Käufers die Lieferung oder Werkleistung ausführen, es sei denn, es wurde ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

1.3 Angebote bleiben bis zur ausdrücklichen schriftlichen Auftragsbestätigung frei, es sei denn, sie werden unverzüglich erfüllt.

1.4 Zu Angebot und Auftragsbestätigung gehörende Unterlagen z.B. Abbildungen und Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sowie technische Daten, Farb-, Oberflächen und Strukturmuster sind unverbindlich, wenn diese Unterlagen nicht ausdrücklich als Angebots- oder Vertragsbestandteil bezeichnet sind. Pläne und technische Unterlagen, die dem Kunden vor oder nach Vertragsschluss ausgehändigt werden, bleiben unser Eigentum. Das Urheberrecht bleibt vorbehalten. Die Unterlagen sind auf Verlangen zurückzugeben, eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

2            Preise

Preise für Lieferungen gelten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ab Werk frei LKW/Waggon verladen, ausschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

3            Lieferung

3.1 Die Einhaltung von Fristen und Terminen setzt die endgültige Klärung sämtlicher technischer Einzelheiten und ggf. die rechtzeitige Beibringung der vom Kunden mitzuteilenden Spezifikationen oder zu beschaffenden Unterlagen wie z.B. Ausführungszeichnungen, -muster, Farb- und Oberflächenmuster und der von uns verlangten rechtsverbindlich unterschriebenen Gegenbestätigung voraus.

3.2 Die bestätigten Liefertermine und –fristen sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart werden. Wir sind zu Teillieferungen und bei entsprechender vorheriger Information auch zu vorzeitiger Lieferung berechtigt.

3.3 Unsere Lieferverpflichtung genügen wir durch die Bereitstellung der Ware im Werk zur Abholung oder durch Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer etc.

3.4 Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die Ausführung übernommener Aufträge erschweren, verzögern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Teillieferung, um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden Schadensersatzansprüche zustehen. Nicht zu vertreten haben wir z.B. Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Rohstoffmangel, Energieversorgungsschwierigkeiten etc.

3.5 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Lieferverzögerung, auch aus positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten zumindest grob fahrlässig gehandelt.

4            Gefahrtragung, Transport, Verpackung

4.1 Der Versand unserer Ware erfolgt ab Werk auf Gefahr des Kunden, und zwar auch dann, wenn Fracht und andere Kosten zu unseren Lasten gehen.

4.2 Für den Fall, dass der Transport der Ware durch den Verkäufer erfolgen soll, behalten wir uns die Wahl der Art und Weise vor, Sonderwünsche des Käufers gehen zu seinen Lasten.

4.3 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert oder bei Vorliegen eines Annahmeverzuges, geht die Gefahr mit der Meldung des Versandbereitschaft über. Die Verwahrung der Ware erfolgt dann auf Kosten des Kunden. Die Waren sind handelsüblich verpackt. Die Kosten für spezielle Umverpackungen und/oder besondere Verpackungsformen, -arten sind vom Kunden zu tragen.

5           Zahlung

5.1 Sind keine anderen Zahlungsziele schriftlich vereinbart, hat der Kunde den Rechnungsbetrag sofort ohne Abzug zu bezahlen. Alle Zahlungsfristen beginnen ab Rechnungsdatum

5.2 Wechsel- und Scheckzahlungen werden nur erfüllungshalber und nach vorangegangener Vereinbarung entgegengenommen. Diskont-, Wechselspesen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

5.3 Eingehende Zahlungen werden nach unserer Wahl zum Ausgleich der ältesten oder an den geringsten gesicherten Verbindlichkeiten verwendet.

5.4 Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die betreffenden Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

5.5 Werden die vereinbarten Zahlungstermine vom Kunden nicht eingehalten, werden von uns unter Vorbehalt der Geltendmachung eines konkreten weiteren Verzugsschadens, Verzugszinsen in Höhe 8% über dem Basissatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Darüber hinaus werden auch noch nicht fällige Rechnungen und Rechnungen für künftige Lieferungen und Leistungen jeweils sofort fällig.

5.6 Teillieferungen werden sofort berechnet und sind jede für sich zur Bezahlung fällig, unabhängig von der Beendigung der Gesamtlieferung.

5.7 Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigen uns außerdem, ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherstellung auszuführen. Kommt der Kunde nach angemessener Fristsetzung unseren Forderungen nicht nach, sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

6            Eigentumsvorbehalt

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.

6.2 Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

6.3 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Betrages, ein schließlich Ust., ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden die Forderung jedoch nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

6.4 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

6.5 Wir verpflichten uns, die uns zu stehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

7            Gewährleistung, Mängelrüge

7.1 Die Gewährleistung richte sich nach den gesetzlichen Bestimmungen gem. HGB und BGB.

7.2 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden im Zusammen hang mit Vertragsverhandlungen, Verzug, positive Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden, wie Produktionsausfall oder entgangenen Gewinn etc. sind ausgeschlossen.

8            Erfüllungsort, Gerichtsstand

8.1 Erfüllungsort für den Käufer und für uns ist Weißwasser.

8.2 Gerichtsstand ist in allen Fällen, und zwar auch für alle künftigen Ansprüche aus dem Geschäft einschließlich solcher aus Wechseln, Schecks und anderen Urkunden ist unser Geschäftssitz in Weißwasser.

9           VSBG Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

9.1 Die Nickel-Fenster GmbH & Co.KG beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem VSBG

10          Wirksamkeit

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen rechtsunwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Etwa unwirksam werdende Bestimmungen werden durch Neuregelungen, die den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zum Ziel haben, ersetzt. Gleiches gilt für den Fall, dass die Bedingungen Lücken enthalten oder der Auslegung bedürfen.

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